KIRCHENVORSTAND
Der Kirchenvorstand ist für alle finanziellen und administrativen Angelegenheiten in der Pfarrei zuständig. Er ist kirchenrechtlich vorgeschrieben. Zu seinen Aufgaben gehören die Feststellung des Haushaltsplans, die Prüfung der Jahresrechnung und die Führung eines Vermögensverzeichnisses. Wählbar für den Kirchenvorstand ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.